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Hier einige Infos zur Rechtsschutzversicherung

Schadenversicherung zur Absicherung der Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten entstehen. Dies können z.B. sein: Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten d. Gegners.

Die Kosten werden vom Versicherer in dem Umfang ersetzt, in dem sie der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Die Kosten werden in der Kostenentscheidung des Gerichtes beim Urteilsspruch festgelegt.

Bevor man sich dazu entschließt, einen Streitfall vor Gericht zu bringen, sollte man sich über das Risiko der dadurch entstehenden Kosten im Klaren sein. Ein Verfahren kann enorme Kosten für Anwälte und Gutachter nach sich ziehen. Auch die eigentlichen Gerichtskosten schlagen ebenfalls enorm zu Buche. Dies gilt vor allem für Verfahren vor dem Arbeitsgericht, da hier in der ersten Instanz die beteiligten Parteien ihre Kosten selbst zu tragen hat. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten abfangen und macht es für viele erst möglich, die eigenen Interessen rechtlich durchzusetzen.

Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:

die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes

Zeugengelder/Sachverständigenhonorare

Gerichtskosten

Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.

Auch Strafkautionen - in der Regel - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Der Versicherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Der Versicherungsschutz gilt natürlich nicht bei vorsätzlichen Rechtsverstößen.


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