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Der Gesetzgeber hat festgelegt dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Pferdehalter. Versichert ist ebenfalls der Hüter eines Pferdes, also wenn das Tier z.B. in Pension ist. Ebenso versichert sind Fremdreiter, also Personen, die das Tier nur gelegentlich reiten. Außerdem können sogenannte Reitbeteiligungen kostenlos mit in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
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