Haftpflichtversicherung Vergleich, Privathaftpflicht



Haftpflichtversicherung Vergleich - Privathaftpflicht





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Einige Infos private Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht

Versichert in der Privathaftpflicht sind alle Personen- und Sachschäden. Nur auf besondere Vereinbarung sind Vermögensschäden mitversichert, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:

· Privatperson (§ 823 BGB ), so zum Beispiel als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.;

· als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder) Kinder / Haftpflicht;

· als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Verkehrssicherungspflicht, z. B. Räum- und Streupflicht); Privathaftpflicht - Eigenheim

· als Sportler (ausgenommen: diverse Wettkämpfe);

· als Dienstherr von Hausangestellten.

· als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.). Für Hunde, Pferde usw. gibt es zusätzliche Haftpflichtversicherungen.

· aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz oder Arbeitsmaschinen Benzinklausel ; Kraftfahrzeuge mitversicherte / Haftpflicht .

Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung - Studium und / oder Lehre - mitversichert Privathaftpflichtversicherung - Mitversicherte ; Kinder / Haftpflicht

Nicht versichert sind:

· Haftpflichtansprüche von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers;

· Schäden an Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder gemietet wurden. Ausnahme: Schäden an gemieteten Wohnräumen;

· Schäden, die mit der Berufsausübung zu tun haben, auch mit der nebenberuflichen;

· Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Benzinklausel , Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung );

· Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Zusätzlich müssen ggf. folgende Risiken gesondert versichert werden:

· Halten von Hunden oder Pferden;

· Surfbretter und Wassersportfahrzeuge;

· Heizöltanks;

· Besitz von vermieteten Eigentumswohnungen und -häusern.

Selbst die kleinste Unachtsamkeit kann weitreichende Folgen haben und einen immensen Schaden anrichten. Hierzu bedarf es nicht einmal des Vorsatzes oder eines Verschuldens seitens des Verursachers. Vielleicht ist man auch einfach nur müde oder abgelenkt und schon ist es geschehen. Nicht selten muss man dann mit seinem Vermögen und seinem Einkommen für den entstandenen Schaden haften. Um sich gegen eventuelle Schadensersatzansprüche abzusichern, sollte man eine Private Haftpflichtversicherung abschließen.

Was leistet eine private Haftpflichtversicherung?

Vereinfacht gesagt stellt die Privathaftpflicht den Versicherten von Schadensersatzansprüchen frei. Die Versicherer übernehmen die Zahlungen bei Personenschäden (Tod, Verletzung oder andere Beeinträchtigung der Gesundheit eines Menschen) und Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen), sowie bei Vermögensschäden, die nicht den ersten beiden Schadensarten zuzuordnen sind.

Private Haftpflichtversicherung