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Die Gebäudeversicherung umfasst die Feuerversicherung , die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung .
Ermittlung des Versicherungseinheitswerts 1914 für Wohngebäude
Ihre Gebäudeversicherung ersetzt Ihnen den Schaden, wenn das Gebäude durch Feuer, etc. beschädigt wird. Aber was heißt das? Der augenblickliche Wert des Hauses ist ja nicht gleichzusetzen mit dem Wert, den das Haus vielleicht einmal vor vielen Jahren gekostet hat oder zu einem späteren Zeitpunkt im Schadensfall kosten könnte.
Die Gebäudeversicherung ist daher eine Versicherung, die Ihnen im Schadensfall immer den aktuellen Neuwert ersetzt, damit Sie Ihr Haus so wieder bauen können, wie es vor dem Schadensfall einmal war. Da dieser Neuwert sich jedoch jedes Jahr ändert, spricht man von einem „gleitenden Neuwert“.
Um nun eine einheitliche Bemessungsgrundlage zu schaffen, anhand derer Sie Ihre Versicherung vergleichen können, wird mit einem einfachen Wertermittlungsschema ermittelt, welchen Einheitswert Ihr Haus im Jahre 1914 gehabt hätte. Um die Schadenersatzsumme zu ermitteln, die Ihnen zusteht, wird dieser Wert mit dem Baupreisindex multipliziert. Der Baupreisindex ändert sich jedes Jahr inflationsbedingt. Er wird also aktuell angepasst. Damit nun die Gesamtentschädigung für Sie im Schadensfall ausreichend ist, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme 1914 korrekt ermittelt wird.
Versicherte Gefahren: In der Gebäudeversicherung werden Schäden durch folgende Gefahren ersetzt:
Feuer (z.B. auch durch Blitzschlag, Explosion)
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten und Schutzkosten
Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens
Weitere Deckungserweiterungen zur Gebäudeversicherung sind möglich. Genaue Bestimmungen sind von der jeweiligen Versicherung abhängig.